Privatpatienten und Selbstzahler
Ich behandle Sie als Privatpatient oder Selbstzahler ‐ Durch die Zusatzqualifikation als sektorale Heilpraktikerin hab ich die Möglichkeit Sie auch ohne Verordnung vom Arzt zu behandeln.
Die Behandlungen mit einem Privatrezept rechne ich gemäß des 1,2-1,7-fachen vedk Satzes ab.
Um genügend Zeit für meine Patienten zu haben, vergebe ich ausschließlich Termine mit einer Mindestbehandlungsdauer von 30 Minuten.
Behandlungen ohne Rezept rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Daraus ergeben sich folgende Kosten:
30 Minuten Behandlung: 45,00€
45 Minuten Behandlung: 67,50 €
60 Minuten Behandlung: 90,00€
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen.